Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung kann für den Fall, dass man selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann oder seine Entscheidung nicht mehr verständlich äußern kann festgelegt werden, ob und wie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden soll.

So kann Einfluss auf eine eventuelle spätere ärztliche Behandlung genommen und damit das persönliche Selbstbestimmungsrecht gewahrt werden, auch wenn der Betroffene zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr ansprechbar und nicht mehr einwilligungsfähig ist.

Die Patientenverfügung richtet sich in erster Linie an die behandelnden Ärzte und das Behandlungsteam. Zusätzlich kann sie sich auch an eine Bevollmächtigten oder Betreuer richten und Anweisungen oder Bitten zur Auslegung und Durchsetzung der Patientenverfügung enthalten.

Eine Patientenverfügung sollte dahingehend unterteilt werden, dass sie zunächst festlegt, in welchen konkreten Situationen die Patientenverfügung überhaupt Anwendung finden soll, welche ärztlichen/pflegerischen Maßnahmen dann noch gewünscht und welche Maßnahmen zu unterlassen sind.

Es empfiehlt sich, die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung zu kombinieren.

Gerne stehen Ihnen unsere Notare und unser Mitarbeiterteam für weitere Rückfragen zur Verfügung.