Vertragsabwicklung / nach der Beurkundung
Nach der Beurkundung erhalten alle Vertragsbeteiligten Abschriften der Urkunde und die notarielle Kostenberechnung.
Aufgrund unserer gesetzlichen Verpflichtung informieren wir durch Übersendung weiterer Abschriften das Finanzamt hinsichtlich der Grunderwerbsteuer und die Gemeinde oder die Stadt zur Einholung des Vorkaufsrechtsverzichts. Eine Abschrift der Urkunde erhält zudem der Gutachterausschuss für die dort geführte Kaufpreissammlung.
Zudem erhält das Finanzamt eine Veräußerungsanzeige auf elektronischem Weg übersandt. Für die Korrespondenz mit dem Finanzamt ist Ihre 11-stellige Steuer-Ident- Nummer notwendig.
Wir kontaktieren die im Grundbuch etwaig eingetragenen Gläubiger und ersuchen diese um Überlassung von Löschungsbewilligungen ihrer eingetragenen Rechte und nehmen ggf. deren Treuhandaufträge entgegen.
Wir veranlassen die erforderlichen Einträge im Grundbuch (Auflassungsvormerkung) und stellen die Fälligkeit des Kaufpreises zu gegebener Zeit fest. Hierzu fordern wir den Käufer zur Zahlung auf und setzen den Verkäufer in Kenntnis. Der Verkäufer bestätigt dann schriftlich den Erhalt des geschuldeten Kaufpreises.
Nach Kaufpreiszahlung und Zahlung der Grunderwerbsteuer (nachgewiesen durch die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts) kann die Löschung der nicht übernommen Rechte und die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgen.
Zum Abschluss wird geprüft, ob die Eintragungen im Grundbuch (rang-)richtig erfolgt sind. Hiernach erhält der Käufer einen vollständigen Grundbuchauszug übersandt und der Verkäufer eine Eintragungsmitteilung.
Selbstverständlich steht Ihnen unser Team auch nach der Beurkundungsverhandlung für alle Rückfragen und Informationen gerne zur Verfügung.