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10.01.2023 | Aktuelles, Arbeitsrecht
Arbeitgeber haben die tägliche Arbeitszeit aller Arbeitnehmer zu erfassen.
Bisher bestand eine Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeiten der Arbeitnehmer nur in bestimmten Branchen und Betrieben. Beispielsweise mussten Arbeitszeiten bei Beschäftigten im Straßentransport oder in der Binnenschifffahrt aufgezeichnet werden. Nunmehr gilt die Aufzeichnungsverpflichtung für alle Arbeitnehmer aufgrund einer neuen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts. Das Bundesarbeitsgericht hat am 13.09.2022 diese Entscheidung getroffen und jetzt die Gründe der Entscheidung veröffentlicht.
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