Neue Regeln und Strafen im Straßenverkehr ab dem 28.04.2020

Ab dem 28.04.2020 gelten für den Straßenverkehr in einigen Bereichen neue Regelungen in der Straßenverkehrsordnung (StVO).

So gibt es ab dem 28.04.2020 härtere Strafen für Rettungsgassen-Verstöße, neue Regeln fürs Halten und Parken auf Geh- und Radwegen und neue Straßenschilder. Bei Tempoverstößen wir deutlich früher ein Fahrverbot verhängt als bis zum 28.04.2020.

 

Ein einmonatiges Fahrverbot gibt es künftig innerorts bereits ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h (bisher ab 31 km/h zu schnell) und außerorts ab 26 km/h (bisher ab 41 km/h zu schnell).

 

Verkehrsteilnehmer, die keine korrekte Rettungsgasse bilden, zahlten bislang ein Bußgeld i.H.v. 200,00 €. Hinzu kam die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg. Ab dem 28.04.2020 wird es zu den bisherigen Sanktionen noch ein einmonatiges Fahrverbot geben.

 

Fahrer, die durch die Rettungsgasse fahren oder in der Rettungsgasse Einsatzfahrzeugen folgen, erhalten eine Geldbuße i.H.v. mindestens 240,00 €, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot.

 

Neureglungen und geänderte Sanktionen gibt es beispielsweise auch für das Halten und Parken, für das Überholen von Zweirädern sowie für das Abbiegen von LKW.

 

Bei Rückfragen zu den neuen Regelungen beraten wir Sie gerne. Weitere Informationen zu den Neuerungen finden Sie beispielsweise auch auf der Homepage des ADAC.