Hessen setzt neuen Bußgeldkatalog aus

Der neue seit Ende April geltende Bußgeldkatalog ist auf Empfehlung des Bundesverkehrsministeriums nun auch in Hessen vorerst außer Kraft gesetzt. Der neue Bußgeldkatalog ist aus formalen Gründen unwirksam.

Es gilt daher nun vorerst wieder der alte Bußgeldkatalog, nach dem erst bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h innerorts und 41 km/h außerorts ein Fahrverbot droht.

 

Wann und inwieweit es Neuregelungen geben wird ist noch nicht absehbar.