Nur eine Tat bei zwei Geschwindigkeitsverstößen innerhalb einer Minute

Das OLG Koblenz hat im September 2018 entschieden, dass bei zwei innerhalb einer Minute festgestellten Geschwindigkeitsverstößen von Tateinheit auszugehen ist, so dass nur der höhere Geschwindigkeitsverstoß geahndet werden kann.

Dem vom OLG zu entscheidenden Sachverhalt lagen zwei innerhalb einer Minute begangene Geschwindigkeitsverstöße eines Betroffenen zu Grunde, die durch ein nachfahrendes Polizeifahrzeug unter Einsatz eines im Fahrzeug verbauten Geschwindigkeitsmessgeräts festgestellt wurden.

 

Das OLG führt in seiner Entscheidung aus, dass bei einem engen räumlich-zeitlichen Zusammenhang, wie sie vorliegend bei einem Verstoß gegen eine fortdauernde, im selben Autobahnabschnitt angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb von höchstens einer Minute gegeben ist, ein einziges zusammengehöriges Tun und mithin eine natürliche Handlungseinheit und damit nur eine Tat vorliegt.

 

OLG Koblenz, Beschluss vom 24.09.2018 - 1 OWi 6 SsBs 99/18