Musterfeststellungsklage im „Dieselskandal“

Am 01.11.2018 trat ein neues Gesetz in Kraft – aufgrund dieser Neuregelung können sich Verbraucher erstmals einer Art Sammelklage anschließen. Diese Klageart ist im sog. „Dieselskandal“ von erheblicher Bedeutung.

Bereits am 01.11.2018 hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit Unterstützung des ADAC eine solche Musterfeststellungsklage gegen den Volkswagen-Konzern (VW, Audi, Skoda, Seat) eingereicht. Betroffene Dieselkunden können sich dieser Musterfeststellungsklage anschließen. Anschlussberechtigt sind alle Verbraucher, die nach dem 01.11.2008 ein Dieselfahrzeug der o.g. Marken erworben haben, das mit einem Motor des Typs EA189 ausgestattet ist und deren Fahrzeug offiziell zurückgerufen wurde.

 

Ein wesentlicher Faktor für den Anschluss an die Musterfeststellungsklage ist hierbei, dass durch den Anschluss die Verjährung der eigenen Ansprüche gehemmt wird. Verbraucher müssten jedoch nach einem für sie positiven Feststellungsurteil die eigenen Schadensersatzansprüche nach Abschluss des Musterfeststellungsverfahrens dann selbst noch bei dem Hersteller/Händler geltend machen.

 

Weitere Informationen zur Dieselproblematik, zur Musterfeststellungsklage, zu Anschlussvoraussetzungen und Anschlussfristen etc. sind u.a. auch auf der Homepage des ADAC zu finden.