Arbeitgeber dürfen Videobeweis bei Diebstahl einsetzen
Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung am 23.8.2018 die Regeln für Videoüberwachung der Mitarbeiter gelockert. Demnach dürfen Arbeitgeber auch alte Aufnahmen gegen ihre Mitarbeiter verwenden.
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschied, dass Videoaufzeichnungen nicht täglich kontrolliert werden müssen, um als Beleg für Rechtsverstöße von Mitarbeitern zu dienen. Arbeitgeber dürfen ältere Bilder von Überwachungskameras als Beweis für Diebstähle und andere Verfehlungen von Arbeitnehmern vor Gericht einzusetzen.
Im entschiedenen Fall ging es sechs Monate alte Bilder einer sichtbar installierten Überwachungskamera als Beweis für eine fristlose Kündigung.
Die Vorinstanz hatte die Aufnahmen nicht als Beweis akzeptiert und die Kündigung aufgehoben. Nun muss neu verhandelt werden.
Videoüberwachung ist dann möglich, wenn sie streng verdachtsbezogen erfolge und dann nur in einer begrenzten Zeit, sagte eine Sprecherin des Bundesarbeitsgerichts. Sie müsse die absolute Ausnahme sein.