Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung Warum notarielle Beurkundung?

Grundsätzlich bedarf es weder für die Erteilung einer Vorsorgevollmacht noch für die Errichtung einer Patientenverfügung zwingend der notariellen Beurkundung. Dies erklärt die unzähligen vorgefertigten - meist jedoch inhaltlich zu ungenauen - Formulare, die im Umlauf sind. Es gibt jedoch eine Vielzahl von Gründen, die für eine auch immer häufiger werdende notarielle Beurkundung sprechen:

Der wichtigste Grund dürfte in der Akzeptanz im Rechtsverkehr liegen. So zeigt die Praxis, dass viele Stellen und Behörden - insbesondere auch Banken - in vorgefertigten Formularen erteilte Vorsorgevollmachten nicht akzeptieren, sondern auf notarielle Beurkundung bestehen, um sicher zu gehen, dass der Vollmachtgeber bei Erteilung der Vollmacht geschäftsfähig war und ordnungsgemäß aufgeklärt wurde.

Gleiches gilt für die Errichtung einer Patientenverfügung, deren notarielle Errichtung für den behandelnden Arzt den Nachweis erbringt, dass der Verfügende seinen weit reichenden Entschluss nach reiflicher Überlegung und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte getroffen hat.

Daher sollte man direkt die notarielle Beurkundung wählen, um sicher sein zu können, dass Vorsorgevollmacht bzw. Patientenverfügung auch ihren Zweck erfüllen und im Ernstfall nicht versagen.

In Bezug auf die Vorsorgevollmacht gilt dies auch deshalb, weil es bestimmte Bereiche gibt, in denen eine nur privatschriftliche Vollmacht von Gesetzes wegen nicht ausreicht; etwa wenn zum Vermögen eine Immobilie oder eine Firma gehört.

Eine notariell beurkundete Erklärung kann im Zentralen Vorsorgeregister verzeichnet werden. Hierdurch ist sichergestellt, dass die Vollmacht, wenn es drauf ankommt, die mit der Anordnung einer Betreuung befassten Stellen durch Einsicht in dieses Register sofort feststellen können, dass es eine Vorsorgevollmacht gibt, so dass für eine Betreuung grundsätzlich kein Bedürfnis besteht.

Schließlich kann der Notar mit Ihnen Ihre Vorstellungen im Einzelnen erörtern und auch alternative Regelungen vorzustellen und dann unter Erläuterung der einzelnen Anordnungen in eine Ihren Wünschen entsprechende Urkunde umzusetzen.

Gerne stehen Ihnen unsere Notare und unser Mitarbeiterteam für weitere Rückfragen zur Verfügung.