Erhöhung der Bußgelder für Verstoß gegen § 11 Abs. 2 StVO (Bildung einer Rettungsgasse)

Der Bundesrat hat am 22.09.2017 eine Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Danach werden beispielsweise die Bußgelder bei einem Verstoß gegen § 11 Abs. 2 StVO (Bildung einer Rettungsgasse) drastisch erhöht.

Künftig müssen Autofahrer, die Einsatzkräfte bei der Durchfahrt zum Unfallort behindern, mit einem Bußgeld in Höhe von 200 bis 320 Euro sowie einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Bislang wurde bei einem Verstoß eine Geldbuße von lediglich 20 Euro verhängt. Verstöße werden zukünftig wie folgt geahndet:

Nr. 50 Bei stockendem Verkehr auf einer Autobahn oder Außerortsstraße für die Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen keine vorschriftsmäßige Gasse gebildet - 200 EUR, 2 Punkte

Nr. 50.1 - mit Behinderung 240 EUR, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Nr. 50.2 - mit Gefährdung 280 EUR, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Nr. 50.3 - mit Sachbeschädigung 320 EUR, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot