Aktuelle Themen

Überlassung

  • Überlassung

    Rückforderungsrechte kraft Vertrag

    Häufig soll die Grundstücksübertragung nicht unter allen Umständen und für jeden Fall eine endgültige sein. Oft will sich der Übergeber für bestimmte Fälle zumindest die Möglichkeit aufrechterhalten, das Grundstück samt Gebäude wieder zurückzuverlangen, zumal die gesetzlichen Rückforderungsrechte nur sehr lückenhaft sind.

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  • Überlassung

    Verschenken oder Vererben?

    Die Entscheidung hängt immer vom Einzelfall ab und von den Beweggründen desjenigen, der eine Schenkung bzw. Übertragung vornehmen möchte. Sollen etwa Steuern erspart bleiben oder soll verhindert werden, dass Streit innerhalb der Familie entsteht oder soll der Umfang des Erbes verringert werden, damit „ungeliebten“ Erben nur ein Pflichtteil zusteht oder möchte sich der Erblasser seine Altersvorsorge sichern?

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  • Immobilienkaufvertrag, Notariat, Überlassung

    Vollzugsvollmacht des Notars/§ 181 BGB

    Im Rahmen der Vertragsabwicklung kann es erforderlich werden, dass ergänzende Erklärungen (Bewilligungen, Anträge, Klarstellungen o.ä.) abzugeben sind.

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  • Überlassung

    Wohnrecht als „Gegenleistung“

    Das Wohnrecht berechtigt grundsätzlich nur zur Selbstnutzung. Anders als der Nießbrauch kann das Wohnungsrecht auf bestimmte Teile eines Gebäudes beschränkt werden; dies ist sogar die Regel. Die zur ausschließlichen Nutzung vorgesehenen Räume und die zum gemeinsamen Gebrauch bestimmten Bereiche (Küche, Keller, Garten etc.) müssen im Vertrag genau bezeichnet werden. Der Erwerber schuldet grundsätzlich nur die Duldung des Wohnens, jedoch kein aktives Tun (anders, wenn er im Vertrag zugleich zur Erhaltung des Anwesens in gut bewohnbarem und beheizbarem Zustand verpflichtet wird).

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